Zum Verkauf gelangt ein sonniges, ebenes und länglich figuriertes Grundstück in bester Lage des 21. Bezirks.
Wie am Luftbild ersichtlich, befindet sich die Liegenschaft inmitten einer begehrten Einfamilienhauslage Wiens. Lebensmittelmärkte, Schulen, Sportanlagen und die romantischen Strebersdorfer Heurigenlokale sind allesamt binnen weniger Minuten fußläufig erreichbar. Mit der Linie 32A und der S2 erreichen Sie Wien-Mitte, den Flughafen Wien und weitere Knotenpunkte bequem öffentlich.
Widmung:
o 550 m² im südlichen Grundstücksteil weisen die Widmung L (Ländliche Gebiete) auf. Dazu aus den Bebauungsbestimmungen der Wiener Bauordnung:
§ 6. (1) Ländliche Gebiete sind bestimmt für land- und forstwirtschaftliche oder berufsgärtnerische Nutzung. In ländlichen Gebieten dürfen nur Bauwerke errichtet werden, die landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder berufsgärtnerischen Zwecken dienen und das betriebsbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Hiezu gehören auch die erforderlichen Wohngebäude. Zulässig ist ferner die Errichtung von Bauwerken, die öffentlichen Zwecken dienen.
o 1.127 m² im nördliche Grundstücksteil tragen die Widmung L-BB9. Auf den mit L-BB9 bezeichneten Grundflächen ist die Errichtung von Gebäuden nicht zulässig.
Es kann somit landwirtschaftlich genutzt bzw. verpachtet werden (derzeit ist es einem Landwirt bis zur Ernte der angebauten Frucht zur prekaristischen Nutzung überlassen). Aktuell sind rund 2/3 des Grundstückes mit einer Bausperre nach § 8 Abs 6 Wiener BauO belegt, da im betreffenden Gebiet Verfahren zur Änderung der Flächenwidmung anhängig sind.
Am 1.1. 2017 lebten rund 1,86 Millionen Einwohner in Wien. Laut Statistik Austria und MA 23 wird innerhalb des nächsten Jahrzehnts die 2-Millionen-Marke überschritten. Da die Innenbezirke aufgrund ihrer Bebauungsstruktur nur noch limitiert wachsen können, werden viele Menschen in den äußeren Bezirken Wohnsitz nehmen.
Durch die geplante Verlängerung der U6 bis Stammersdorf wird das Gebiet aufgewertet und lässt auf eine künftige Umwidmung hoffen.
Hinweise:
Wir weisen darauf hin,
o dass wir ausschließlich im Auftrag des Verkäufers und nicht als Doppelmakler tätig sind
o dass zum Verkäufer ein familiäres Naheverhältnis besteht
o dass mit dem Käufer keine Provisionsvereinbarung abgeschlossen wird.