Ein renommiertes Gastronomienkonzept wird im 7. Bezirk Nähe Mariahilferstraße (verkehrsberuhigte Begnungszone) in einem neusanierten Gründerzeithaus auf ca. 200 m2 realisiert und mit rd. 5% Rendite zum Kauf angeboten.
Der erfahrene Betreiber verfügt bereits über mehrere Irish-pubs in Wien und ist seit vielen Jahren ein erfahrener Gastroinsider.
Der Mieter verfügt über eine sehr gute Bonität und der Mietvertrag beinhaltet eine Netto-Miete von € 31,- pro m2 sowie einen 5j. Kündigungsverzicht.
Im Innenhof kann man des weiteren noch die top1 mit ca. 140 m2 Geschäfts- und Lagerflächen um 5% Rendite erwerben. Die Mieteinnahmen betragen hier netto € 2.000,- pro M. und der MV beinhaltet einen 3j. Kündigungsverzicht ab 01/2018.
Somit beträgt der Kaufpreis rd. € 5.500,- pro m2 auf die Gesamtnutzfläche von ca. 345 m2.
Aufteilung:
- Breites und öffenbares Auslagenportalfront mit Eingang
- großer Gastraum sowie mehrere Nebenräume
- Büro
- Lager
- Sozial- u. Mitarbeiterraum
- Küche
- WC
Ausstattung:
- Vollausgestattete Gastronomie mit Barbetrieb
- hohe Räume mit Deckenhöhe (ca. 3,50 - 4,0 m)
- Vollausgestattete Küche
- Neben- und Lagerraum
- Sanitäreinheiten (WC Da/He)
Infrastruktur:
Das Gastrolokal befindet sich nur wenige Meter von der Mariahilferstraße entfernt bei der U3-Zieglerg./Schottenfeldgasse.
Seit 2015 befindet sich im gleichen Haus das vegane slow-food Lokal Swing-Kitchen und auf der Begnungszone der Mariahilferstraße haben in den letzten Jahren trendige Lokale eröffnet, wie das Dots oder das Freiraum und le Burger.
Die Schottenfeldgasse ist ausserdem eine verkehrsberuhigte Zone (Einbahnstraße) mit internationalen Gastrokonzepten (mono-shushi, cosmopolitan usw.).
Für nähere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die uns vom Eigentümer und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr. Es gelten unsere AGB siehe www.fhi.at
Kontakt:
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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.