Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner!
Wir als internationaler Partner unserer Kunden dürfen Ihnen heute ein Geschäftslokal in Bayer, genauer in Schwandorf einer wunderschönen Kreisstadt in der Oberpfalz vorstellen. Nach vielen Jahren des Braunkohleabbaus wurden die Tagbaugruben mit Wasser geflutet und bilden heute eine wunderschöne Seenplatte die zum Baden, Segeln, Radfahren, wandern und vielem mehr einladet.
Genau in dieser Region liegt Schwandorf und im Zentrum das zum Verkauf stehende Haus mit vielen Optionen. Vom Renditenobjekt bis hin zum eigenen Wohnhaus uns Geschäftslokal ist alles machbar.
Im EG befindet sich derzeit ein neu renovierter Geschäftsbereich mit ca. 237m² einem WC, zwei Waschbecken und einem Lagerraum. Im unmittelbaren Umkreis finden Sie mehrere Banken, ein H&M und viele weitere Geschäftslokalitäten. In ca. 3 Minuten Gehzeit befinden Sie sich auf dem malerischen Hauptplatz der zum Verweilen einlädt.
Das erste OG ist derzeit an einen Lernkreis (Nachhilfe für Kinder & Studenten) vermietet. In dieser Etage befindet sich ein Abschnitt der als Flachdach ausgebildet wurde – könnte man nach Rücksprache zu einer Terrasse umfunktionieren.
Im Dachgeschoß befindet sich die technische Zentrale die am neuesten Stand mit zwei neuen Gasthermen ausgebaut wurde. Damit ist eine getrennte Kostenabrechnung pro Geschoß kein Problem. Daneben gibt es noch einen wunderschönen Dachstuhl (bitte sehen Sie dazu auch das Foto) der noch ausgebaut werden kann.
Ich organisiere gerne einen Besichtigungstermin und freue mich auf Sie.
Ihre
Margit Mirtl
Die Informationen und Angaben beruhen auf Basis der Unterlagen und Aussagen unserer Partner sind gegengeprüft, aber ohne Gewähr.
Ich ersuche zudem um Verständnis, dass wir gemäß der österreichischen Gewerbeordnung §§365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe der persönlichen Daten weiterleiten dürfen.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.