+ + + Cocktailbar in Badner Zentrum, dem neuen Gastgeber vom Fotofestival, bei dem Tausende von Besuchern erwartet werden, zu vergeben + + +
In Badner BESTLAGE gelangt dieses ca. 133,67m² große Gastronomielokal/ Cocktailbar mit anschließender Zigarrenlounge zur unbefristeten Vermietung!
Das Lokal ist äußerst geschmackvoll eingerichtet, umfasst ca. 65 Sitzplätze und ist mit allen Geräten und dem erforderlichen Inventar ausgestattet. Zu dieser Immobilie steht Ihnen ein schöner Gastgarten sowie zusätzlich ein Schanigarten zur Verfügung! Eine Betriebsanlagengenehmigung ist vorhanden und alle Genehmigungen befinden sich auf dem neuesten Stand.
Aufteilung Gesamtfläche von ca. 133,67m²:
+ Gastraum Nicht-Raucher: ca. 52,27m² - 40 VPL
+ Gastraum Raucher: ca. 23,80m² - 25 VPL
+ Küche und Lager: ca. 20,64m²
+ Sanitärräume: ca. 8,67m²
+ Gastgarten: 16 VPL
+ Schanigarten: 20 VPL
+ Nebenflächen ca. 27,67m²
Der Gastbereich umfasst insgesamt ca. 77 m² groß und bietet in einer ansprechenden Umgebung ein gepflegtes und stylisches Ambiente. Das Lokal ist sowohl von heimischen Gästen der Badener Treffpunkt, als auch von Touristen bzw. dem Kundenkreis von Casino Baden sowie der Römertherme ein sehr beliebtes Lokal.
Mietpreis:
Hauptmietzins EUR 1.500,00
Betriebskosten EUR 390,00
Umsatzsteuer 20% USt. EUR 378,00
Bruttomiete inkl. BK und USt. EUR 2.268,00
Nebenkosten:
Kaution: EUR 7.000,00
Provision: EUR 6.804,00 inkl. 20% USt. (3BMM zzgl. 20% USt.)
Vergebührung ans Finanzamt: EUR 816,48
Investablöse: EUR 195.000,- + 20% Ust
-> Unser Angebot für Sie: Es stehen mehrere Zahlungsmodalitäten bzgl. eines möglichen Unternehmenskaufs zur Verfügung ! ! !
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In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.