Wir sind beauftragt mit der Vermietung dieser beiden als Einheit oder komplett getrennten KFZ-Werkstätten in optimaler Lage mit kompletten Inventar und sehr gutem Kundenstock.
Die gesamte Nutzfläche von ca. 585m2 teilt sich wie folgt auf:
WERKSTATT Nr. 1 mit ca. 205m2:
ca. 200m2 Halle
WC mit separaten Waschraum
AUSSTATTUNG:
2 Hebebühnen 3,5t
Reifenmontiermaschine
Reifenwuchtmaschine
sämtliches Werkzeug
WERKSTATT Nr. 2 mit ca. 234 m2 (derzeit untervermietet)
ca. 182m2 Halle
ca. 22m2 Kundenannahme/Schalter mit Aufenthaltsraum und Getränkeautomaten
ca. 20m2 Galerie-Büro mit tollem Hallenüberblick
Damen-WC
Herren-WC
ca. 5m2 Lager
AUSSTATTUNG:
2 Hebebühnen 4,5t
§57a Bis 3,5t Pickerl Überprüfung auch Samstag genehmigt.
1 Scherenhebebühne mit Radfreiheber
Gelenkspieltester
Bremsenprüfstand
Abgastester OBD
Schweißgerät
klimatisierte BÜRO/Wohnung Nr. 1 + Nr. 2 ca. 140m2:
jeweils 2 große Zimmer/Büros
jeweils eine Küche
jeweils WC und Waschraum
jeweils ein Vorraum
Beide Einheiten sind separat zu begehen.
Die Freifläche/Vorplatz mit ca. 260m2 für +/- 16 Stellplätzen rundet das räumliche Angebot ab.
Sämtliches Inventar ist lastenfrei. Die Betriebsanlagengenehmigung gilt für MO-SA bis 19:00 Uhr!
Die Infrastruktur ist als ausgezeichnet zu bewerten, das nächste öffentliche Verkehrsmittel ist praktisch vor der Tür, die Autobahn ist in 2-3 Minuten zu erreichen.
Zusammengefasst bietet Ihnen diese Werkstatt eine gute Möglichkeit selbstständig zu werden ohne komplett neu aufzubauen, es eignet sich selbstverständlich auch hervorragend zur Expansion Ihrer bereits bestehenden Werkstätten.
Bei Interesse übersende ich Ihnen gerne die Pläne und stehe natürlich für eine persönliche Besichtigung zur Verfügung.
Auch Einsichtnahme in die Umsatzzahlen kann gewährleistet werden.
Kosten:
Mietpreis inkl. BK, Heizkosten, Strom und MwSt: EUR 7.200,-
Kaution: 6 Monatsmieten
Ablöse: EUR 210.000,- exkl. MwSt
Provision: 3BMM zzgl. 20% MwSt
Alexandra Urban
Tel: 0699 / 184 100 10
E-Mail: alexandra.urban@immo-company.at
Ich ersuche um Verständnis, dass wir entsprechend unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und/oder gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.