Ein Kanal-Hausanschlussschacht befindet sich bereits auf dem Grundstück.
Für die jeweiligen Anschlüsse (Strom, Wasser, Telekom) zum Grundstück müssen Sie direkt mit den Einbautenträgern (Burgenland Energie, Wasserleitungsverband, A1/KabelPlus…) Kontakt aufnehmen.
Die Genehmigung der Flächenumwidmung dieses Gebietes erfolgte im Jahr 2003.
In diesem Gebiet gibt es keine gesonderten, seitens der Gemeinde verordneten Bebauungsbestimmungen. Bei einer etwaigen Bebauung gilt das Bgld. Baugesetz.
Mein Tipp: zugreifen lohnt sich
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Wirtschaftliches Naheverhältnis