Ein guter Grund weiter zu lesen!
gemäß NÖ Raumordnungsgesetz ist die Tierhaltung im „Bauland Agrar“ erlaubt.
Aufschließungsabgabe für einen Teil des Grundstückes (787m²) für die BK I wurde entrichtet.
Bei bewilligungspflichtiger Bebauung dieses Grundstückes wäre eine Ergänzungsabgabe zu entrichten.
Zusätzlich wären auch noch die Wasseranschlussabgabe und die Kanaleinmündungsabgabe zu bezahlen.
Lage:
St. Pölten in 20 km Entfernung
An der Grundstückgrenze fließt ein Bach; in 100m Entfernung befindet sich ein Falstaff-prämiertes Landgasthaus
Im Ort:
Kindergarten, Volksschule, Nahversorger, Sportzentrum (Tennis, Fußball)
Hier kommt man an - in einem Zuhause - mit Erholungswert!
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