W e i n v i e r t e l
KELLERSTÖCKL mit „historischen Wurzeln" und Obstgarten
Nördlich des Ortes am sanften Hügelrücken der „Ried Hinterdorfer" liegt die weithin sichtbare Kellergasse von Niederschleinz, eine überaus beliebte, und für die hier produzierten „edlen Tröpferl Wein" bekannte Örtlichkeit in der Weinbauregion Schmidatal im Weinviertel .
Über 50 Keller bzw. "Vorkappl" reihen sich entlang des parallel zum Ort verlaufenden Weges. Die zeilen- sowie gassenartig angeordneten, durchwegs traufständigen Presshäuser formen ein reizvolles Ensemble.
Die ältesten Anlagen gehen auf das späte 18. Jahrhundert zurück. Im „franziszäischen Kataster" des Jahres 1823 sind bereits 52 Presshäuser verzeichnet.
Das „Kellerstöckl" (bereits 1860 erwähnt) ist am östlichsten Rand der „Niederschleinzer Kellergasse" - dadurch auch in beschaulicher Lage - situiert.
Wie die meisten der Keller reicht die Geschichte dieses „Stöckls" in die spät-biedermeierliche, neobarocke Epoche zurück. Das fassadierte Presshaus mit seinem Trocken- bzw. Speicherboden wurde in den Jahren 1989 bis 1992 total renoviert (auch elektrifiziert).
Die originale Balkenpresse zählt zu einer der Älteren in der Gegend.
Es verfügt über den obligatorischen Weinkeller, ein groß bemessenes Presshaus mit einem eigenen (!) Haus-Keller-Brunnen und Lift in den darüber liegenden, großzügig angelegten Lager-Arbeitsraum mit einem jeweils angrenzend größeren und kleineren Stüberl. Für angenehme Wärme an kühlen Abenden sorgt ein Öl-Ofen. Auch der Dachboden wurde entsprechend adaptiert.
Im Außenbereich gelangt man über eine Außenstiege zum oberen Eingang, einer netten Terrasse und dem ebenen Obstgarten in ruhiger Aussichtslage.
Eine knappe dreiviertel Stunde benötigt man mit dem PKW von Wien zu diesem kleinen Paradies.
Auch mit der FJ-Bahn ist dieser Wochenend- und Freizeitgrund, entweder zum Garteln, zum Feiern mit Freunden im Grünen, oder, ganz einfach die Natur (und sein örtliches Produkt, den Wein) zu genießen, in weniger als einer Stunde erreichbar.
K a u f p r e i s - auf Anfrage !
Dieses Objekt ist nicht ganzjährig bewohnbar,
es unterliegt daher dem EAVG 2012 § 5 Abs. 2 !
Die gesamte Nutzfläche im Gebäude von 128m²
setzt sich aus der Kellerfläche von 64m² und aus weiteren 64m² Nutzfläche als Arbeitsfläche zusammen (es gibt keine Wohnflächen-Nutzung, da lt.§19 Nö.ROG 1976 Grünland - Widmung Grünfläche BS-Kellergasse) !
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