Zentrumsnahe Hanglage
Flächenwidmung und Bebauungsbestimmung:
Bauland-Wohngebiet, verbaubar gemäß Dichte-Diagramm (max. 35 % d.s. gerundet 427 m² ), offene, gekuppelte Bebauungsweise (an einer Seite ist ein Bauwich einzuhalten), Gebäudehöhe am Hang (GH: Die höchstzulässige Gebäudehöhe betragt bergseitig 6 m, mittlere Gebäudehöhe 6,5 m und talseitig 7m.), eine Straßenfluchtlinie von 3 m ist an beiden Gassenfronten einzuhalten. Ausmaß der Straßenfronten talseitig ca. 40 m und bergseitig ca. 17 m.
Gemäß der derzeitigen gültigen Flächenwidmung kann am Grundstück ein Doppelhaus oder ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Aufschließungsabgabe ist entrichtet sowie sind bereits die Anschlusskosten für Gas und Strom (Wasser und Projekt Regen- und Schmutzwasserkanal nicht) bezahlt.
Für weitere Informationen und Besichtigung steht Ihnen Herr Ernst Glaser, Tel. 050 450-570 oder 0676/841 42 0570 gerne zur Verfügung.
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