Bauträger-Projekt für 20 Wohnungen
Projekt:
Baubewilligtes Bauträger-Projekt Simmering für die Errichtung von 20 Wohnungen und 11 Garagenplätzen samt Gärten für die EG-Wohnungen. Insgesamt werden rund 1.150 m² Wohnnutzfläche zzgl. Außenflächen erzielt.
Lage:
Das Wohnbauprojekt befindet sich wenige Fahrminuten entfernt Nähe Schloss Kaiserebersdorf, und Schloss Thürnlhof, sowie dem Stadtpark Leberberg.
Öffentliche Anbindungen:
Straßenbahnlinie 6, Autobuslinien 71B, Schnellbahnen S1, S2, S7, Regionalbahnen;
rasche Anbindung zum FH Schwechat in ca. 10 Autominuten, ins Zentrum ca. 20-30 Minuten
Infrastruktur:
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar (Hofer, dm, Fressnapf, Tankstellen etc.);
Kindergärten und Volksschule in unmittelbarer Nähe
Aufteilung:
Wohnungsgrößen zwischen 40 und 78 m² inkl. Loggien zzgl. Balkonen und Terrassen.
Jede Wohneinheit verfügt über einen getrennten Schlafraum sowie über eine Außenfläche.
Transaktion:
Dieses Projekt kann entweder samt Baubewilligung erworben oder schlüsselfertig übergeben werden.
Bei Interesse ersuchen wir jeweils um Ihre Kaufpreisvorstellungen.
Allgemeines:
Das gegenständliche Objekt wird freibleibend und unverbindlich angeboten.
Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten Zustimmung gestattet. ImmoXperts ist als Doppelmakler tätig. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Auftraggeber. Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers und aufgrund von Informationen und Unterlagen des Abgebers und/oder wurden von Dritten zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet.
Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Für unsere Vermittlungstätigkeit gelten hinsichtlich der Honorarrichtlinien die Bestimmungen der 297. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (vom 28. Juni 1996 BGBl 297/1996, geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001) idF 268. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert wird (vom 25. August 2010 BGBl. II Nr. 268/2010). Bei Abschluss von Kauf- und Bestandsverträgen beträgt das Vermittlungshonorar bei Kauf 3,00 % vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt., bzw. bei Mieten 2 oder 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt., es sei denn, die IMV 1996 legt etwas anderes fest.