Bauträgergrundstück für Reihenhäuser und Wohnungen
Lage:
Ebene Lage in Siedlungsrandlage
Öffentliche Anbindungen:
S-Bahn, Bus
Aufschließung:
Das Grundstück ist noch nicht aufgeschlossen.
Bebauung:
Reihenhäuser: Bauland Wohnen gewidmet 4.964,00 m²
Wohnungen: Umwidmung auf BW 5.158,00 m²
Grüngürtel bei Wohnhäusern 1.331,00 m²
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Gegenständliche Gesamtfläche 11.453,00 m², davon Bauland Wohnen 9.909 m²
Das Areal Reihenhäuser ist bereits baugewidmet und kann bereits kurzfristig bebaut werden.
Das andere Grundstück ist für das Areal Wohnhäuser geplant und derzeit noch nicht in Bauland Wohnen umgewidmet.
Eine Umwidmung des Grundstücks im Osten in Bauland ist machbar.
Für eine Kaufabwicklung ist eine verbindliche Kaufoption mit Eintreten der Umwidmung vorgesehen.
Weiteres:
Es liegen detaillierte Entwurfsplanungen sowohl für die Reihenhäuser als auch für die Wohnungen in den beiden Wohnhäuser vor und können bei vertieftem Interesse zur Verfügung gestellt werden.
Für unsere Vermittlungstätigkeit gelten hinsichtlich der Honorarrichtlinien, die Bestimmungen der 297. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
(vom 28. Juni 1996 BGBl 297/1996, geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001) idF 268. Verordnung des Bundes-ministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert wird (vom 25. August 2010 BGBl. II Nr. 268/2010) Bei Abschluss von Kauf- und Bestandsverträgen beträgt das Vermittlungshonorar bei Kauf 3 % vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt., bzw. bei Mieten 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt., es sei denn, die IMV 1996 legt etwas anderes fest. Die Angaben und Informationen beruhen auf Unterlagen des Auftraggebers und sind ohne Gewähr.