Eine der schönsten Villen von Portoroz
Lage: Beste Aussichtslage; traumhafte, nahezu Alleinlage; uneingeschränkte Meeressicht; unverbaubar; 300 Meter südlich der Marina; 100 Meter nördlich der Küste; keinerlei Tourismus in der Nähe.
Nähe: Piran - Portoroz - Seca
Wohn-, Nutzfläche: ca. 376 m² Wfl. Aufgeteilt auf zwei kleinere Apartments und einem Hauptwohnbereich.
Grundstück: 2303 m², traumhaft gepflegtes Gartenparadies mit verschiedenen Ruheoasen, Grünanlagen mit unverbaubarem Panoramablick sowie einem Biotop. Einzigartige Poolanlage mit 150 m³, Osmose Entsalzungstechnologie! 90 m² Sommerterrasse bzw. Barbecue-Terrasse, teilweise überdacht. 637 m² gepachteter, landwirtschaftlich genützter Olivenhain. 506 m² gepachteter, landwirtschaftlich genützter Obstgarten.
Baujahr: 1997, 2005 Komplettsanierung in absolut hochwertigster und technisch aktuellster Ausführung.
Beschreibung: "Eine der schönsten Villen von Portoroz", schrieb im August 2011 die slowenische Zeitschrift "Reporter". Wenn man dort ist, kann man diese Meinung leicht teilen! Bei dieser Villa ist wirklich an nichts gespart worden und sie ist in allen Belangen durchdacht ausgeführt. Eine einmalige Gelegenheit, sofort und ohne Umbauarbeiten bzw. Sanierungen das Leben zu genießen. Die gesamte Anlage ist nach neuester Technik videoüberwacht. Per Internet, auf der ganzen Welt, in Echtzeit abrufbar. Das Gelände ist von außen nahezu uneinsehbar, Privatsphäre ist gewährleistet.
Stellplätze: Eine Doppelgarage; sechs zusätzliche Abstellplätze
Zimmer: 7
Böden: Granit-Marmor-Natursteinböden
Fenster: Holzfenster-Aluminiumfenster
Heizung: Wärmepumpe, Zentralheizung
Bad: 5 WC´s, 4 Bäder mit modernster und exklusivster Ausstattung
Möblierung: Vollmöbliert
Zustand: Exklusiv und absolut neuwertig
Beziehbar: Sofort
Betriebskosten: Auf Anfrage
Kaufpreis: € 3.320.000,--
Ansprechpartner:
Michael RUSCHNIG
T: +43 (0) 664.397 57 33
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
---------------------------------
weitere Angebote unter:
www.neuhauser-immobilien.at
NEUHAUSER IMMOBILIEN KLAGENFURT
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.