Dieses Mehrfamilienhaus in guter, zentraler Lage in Pottenstein verfügt über fünf Wohnungen, die im Moment alle vermietet sind.
2 Wohnungen mit ca 120 m2 und 3 Wohnungen mit ca. 60 m2
Zubauten und Dachausbau sind noch möglich.
Die monatliche Rendite beläuft sich ca. auf 5%.
Die Wohnungen werden mit verschiedenen Einzelöfen (Holz,Pellets, Öl) beheizt.
Gas und Fernwärme an der Grundstücksgrenze.
Dieses Objekt ist etwas sanierungsbedürftig.
In Pottenstein gibt es einen Bahnhof, gute Busverbindung, zwei Kindergärten, eine Volksschule, eine Polytechnische Schule, eine Apotheke, Ärzte und verschiedene Einkaufsmöglichkeiten.
Der Gesetzgeber sieht für dieses Widerrufsrecht eine 14-tägige Wartefrist vor. Wir haben größtes Verständnis, wenn Sie die gewünschte Wohnung/Haus bereits eher besichtigen möchten. Kein Problem, hierfür benötigt der Makler lediglich Ihre schriftliche Aufforderung. Und genau aus diesem Grund erhalten Sie - anders als früher - mehr Unterlagen. Sie müssen aber keinesfalls eine höhere Provision als früher zahlen. Der Zeitpunkt der Provisionszahlung und die Höhe haben sich durch dieses Gesetz nicht geändert. Besichtigungen sind nach wie vor kostenlos und unverbindlich.
Bitte um Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfragen nur mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Anschrift und Telefonnummer) bearbeiten können und diese selbstverständlich vertraulich behandeln
Frau Lucia Scheucher ist die Ansprechpartnerin für dieses Objekt
und steht Ihnen unter der Telefon-Nummer: 0699 11 990 668 fast jeder Zeit zur Verfügung
Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung
und begleiten Sie bis zum Notar !
(Alle Informationen basieren auf Angaben des Eigentümers, Druckfehler vorbehalten.)
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung verrechnen wir 3 % zuzüglich 20 % MWSt. als Provision.
Der Auftraggeber wurde nach Aufklärung hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises einzuholen. Der Auftraggeber hat bestätigt, dass er aufgeklärt wurde und bisher der Aufforderung nicht nachgekommen ist . Der Auftraggeber hat nach Inkrafttreten des EAVG dem Abnehmer innerhalb von 14 Tagen ab Vertragserklärung einen höchsten zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und eine vollständige Kopie zu übergeben