Das Chalet befindet sich auf ca. 1700 m Seehöhe mit Panoramablick und bietet einen Hauch von Luxus kombiniert mit uriger Gemütlichkeit. Das Blockhaus wurde in Niedrigenergiebauweise erbaut und ist mit einer ca. 17m² Solaranlage, sowie Kachelöfen über drei Geschosse und Fußbodenheizung ausgestattet. Eine Vollholzküche und ein separates Saunahaus mit einer Klaffs Sauna und Fitnessraum runden diese Liegenschaft ab.
Am Familien-Ski und Wandergebiet Hochrindl mit Panoramablick, eingebettet ringsum von altem Baumbestand. Klare Bergluft und wenige Minuten zu den Pisten und Wanderwegentolles Freizeitangebot mit Erholungsfaktor!
Aufteilung - Kellergeschoss2 x Technikräume, Wohn-SchlafraumKachelofenAusgang zur Terrasse
Erdgeschoss:Eingangsbereich, WC, Speis, Wohn-Essbereich, Küche,Kachelofen, Balkon
Obergeschoss:Zwei Schlafzimmer, Badezimmer mit Wanne, Dusche, WC,Kleiner Ankleideraum
Außenanlagen: Nebengebäude mit Saune, Dusche, Ruhe-Fitnessraum mit Solarium, Laufband, Rad und 2 Abstellräume.
Fazit: Urige Gemütlichkeit mit Erholungsfaktor
Bei ernsthaften Interesse, stehen wir Ihnen für einen unverbindlichen Besichtigungstermin gerne unter +43 (0) 660/253 44 54 zur Verfügung.
Im Sinne unserer Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer bedanken wir uns für die Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Provision in Höhe der gesetzlichen Maklerverordnung vom Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ein Energieausweis gemäß dem EAVG 2012 liegt nicht vor, gemäß §7 Abs 1 gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart, jedoch bleibt dem Abgeber die Möglichkeit offen bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung (Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung) einen Energieausweis vorzulegen.Der Abgeber wurde von uns informiert, dass u.a. die Unterlassung der Vorlage, als auch die Unterlassung der Aushändigung eines Energieausweises eine Verwaltungsübertretung darstellt und mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 1.450,- EUR bestraft werden kann.