Hier steht ein Top Einfamilienhaus nähe U - Bahn, Straßenbahn- und Buslinien zum Verkauf!!!
2005 wurde dieses Einfamilienhaus qualitativ komplett saniert. Im Garten befinden sich mehrere Obstbäume und Weinreben, die Sie mit dem im Garten befindlichen Hausbrunnen bewässern können.
Erdgeschoss
Vorraum, WZ, Küche, Esszimmer, WC – extra, Fenster, 2 Zimmer, Abstellraum, Terrasse
Obergeschoss
Vorraum, Bad mit WC , 2 Zimmer mit begehbaren Garderroben, sehr großer Balkon
Keller
Im Keller befindet sich die Pumpe (Filteranlage) für den Brunnen der die WC`s mit Wasser versorgt. Der gesamte Keller ist verfliest.
Nebenhaus
Großer Raum der als Büro oder auch Hobbyraum genutzt werden kann und ein kleiner Raum der gerade als Küche genutzt wird.
Garten
mehrere Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche und Marille), Weinreben und ein Carpot das Platz für mind. 2 KFZ bietet.
Böden
Laminat, Granit und Fliesen
Heizung
Gas – Zentral
Grundstück: 547m²
Wohnnutzfläche: ca. 150m²
Terrasse Garten: ca. 40m²
Balkon OG: ca. 10 m²
Gerne übermittel ich Ihnen weitere Details oder Pläne.
Die Verkehrsanbindung und Infrastruktur kann als sehr gut bezeichnet werden.
Die unmittelbare Umgebung bietet gute Bildungseinrichtungen, medizinische Nahversorgung und Einkaufsmöglichkeiten. Der Gewerbepark ist nur 1km entfernt.
Haben Sie Interesse an dieser Immobilie?
Kontaktieren Sie mich noch heute!
Gerne gebe ich weitere Auskünfte. Eine Besichtigung ist kostenfrei und unverbindlich - und gibt Ihnen einen unverfälschten Eindruck von der Liegenschaft.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Selbstverständlich bin ich Ihnen auch bei der Finanzierung behilflich.
Beate Krammer
immobilienberaterin
+43 699 184 100 32
beate.krammer@immo-company.at
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1) Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.
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Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.