Sollten Sie das Besondere suchen, hier bietet sich die Gelegenheit.
Exklusives Freizeitdomizil mit Bergblick auf über 5.500 m2 Grundfläche (hiervon sind
ca. 4.600 m2 Wald ) nahe der Bundesstraße gelegen, daher auch sehr zentral.
Inmitten der wunderschönen Berglandschaft befindet sich diese exklusive Immobilie auf einer kleinen Anhöhe oberhalb des Oberinntals auf dem Mieminger Plateau, welches ein beliebtes Wander- und Ausflugsgebiet ist. Wunderbar ruhig gelegen, jedoch trotzdem zentral - nächster Golf-Club mit 27 Loch-Anlage liegt 11 km entfernt, der nächste Flughafen 35 km.
Raumaufteilung:
UG - von außen zugänglich mit Technikraum und Hausmeisterwohnung mit ca. 43 m2
EG - befinden sich 2 Wohnungen - Top 1 mit ca.54 m2, Top 2 mit ca. 71 m2 und jeweils
separatem Eingang (neue Einbauküchen müssen jeweils nur noch komplettiert
werden).
OG - über eine außen liegende Holztreppe gelangt man ins Obergeschoss mit
offenem Wohnraum- hochwertig ausgestattet, sehr exklusiver Küche, Wohn- und
Essbereich mit Zugang zur herrlichen Terrasse mit ca. 24 m2 und 12 m2, Büro,
1 Gäste-WC, Schlafzimmer mit angrenzendem begehbaren Kleiderschrank,
Badezimmer mit Dusche, Doppelwaschbecken und WC
weiters 2 Autoabstellplätze im Freien
etwas abseits gelegen 1 Ein-Zimmer-Ferienhaus mit Zirbenstube
Strom wird mit eigenem Dieselaggregat erzeugt
eigene Quellfassung, sowie
kontrollierte Wohnraumlüftung
Biokläranlage
keine Betriebskosten
Wissenswertes:
nutzbar als Freizeitwohnsitz
Heizung mit kontrollierter Wohnraumlüftung im UG und EG mit Heizkörper,
OG Fußbodenheizung
Böden: hochwertiges Steingut
Energieausweis in Arbeit
Kaufpreis: Euro 1.190.000,--
Maklerhonorar laut Maklerverordnung
Es können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer usw.) beantwortet werden, wir bitten um Verständnis.
Bei Fragen bzw. für einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner:
Sonja Neururer
Handy 0043 (0)650-34 0 28 20
E-Mail sonja.neururer@immo-company.at
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.