Wir sind beauftragt mit dem Verkauf dieses 1984 in Ziegelmassivbauweise fertiggestellten Einfamilienhauses in idyllischer und ruhigen Siedlungslage auf fantastischen 1.274 m2 südseitigen Eigengrund, mit rund 110m2 vor 2 Jahren renovierter Wohnfläche und geräumiger ca. 40m2 Terrasse und ca. 50m2 Kellerfläche.
RAUMAUFTEILUNG:
ERDGESCHOSS:
Großzügige Diele mit Kaminofen mit Ausgang auf die Terrasse
Großes Wohn- und Esszimmer
Küche
1 Schlafzimmer
2 Kinderzimmer
Badezimmer mit Dusche, Handwaschbecken, Toilette und Fenster
Separates Gäste-WC
KELLERGESCHOSS:
Großer Lagerraum
Lagerraum
Waschküche
Technikraum
DACHBODEN:
Kann als Stauraum genutzt werden
Zusätzlich runden eine Garage, mehrere Stellplätze sowie eine kleine Werkstatt/Lagerraum und ein entzückendes Gartenhaus das räumliche Angebot ab.
Das Haus wurde vor 2 Jahren komplett renoviert und neue Wasser und Elektroinstallation vorgenommen sowie das Dach renoviert.
Weiters verfügt das Haus über eine Alarmanlage und einen sehr sparsamen Hausbrunnen zur Gartenbewässerung.
Bei Interesse an einer Erweiterung der Räumlichkeiten besteht bereits ein Plan eines Architekten.
Zusammengefasst wird dieses JUWEL Ihnen und Ihrer ganzen Familie ein fantastisches neues Zuhause bieten.
Bei Interesse übersende ich Ihnen gerne die Pläne sowie weitere Fotos und stehe selbstverständlich für eine persönliche Besichtigung zur Verfügung.
Natürlich sind wir Ihnen auch gerne bei der Finanzierung behilflich.
Alexandra Urban
Tel: 0699 / 184 100 10
E-Mail: alexandra.urban@immo-company.at
Ich ersuche um Verständnis, dass wir entsprechend unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und/oder gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.