Dieses tolle Einfamilienhaus mit Garten in ruhiger Gegend in St. Andrä-Wördern zu vermieten, wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Die Wohnfläche teilt sich folgendermaßen auf: Erdgeschoss mit Vorzimmer, WC, offene Wohn- Essküche mit Zugang auf überdachte Terasse mit unverbautem Blick auf das Wienerwald. Vor kurzem wurde eine neue Küche eingebaut. Im Obergeschoss sind 3 Zimmer und Bad mit Wanne, WC und Waschmaschinenanschluss. Im beheiztem Keller (ca 55 m2, ideal als Lager und Hobbyraum) befinden sich eine Weichwasseranlage und ein zweiter Waschmaschinenanschluss.
Das Haus verfügt über 2 hauseigenen Parkplätze.
In unmittelbarer Nähe finden sich mehrere Kinderspielplätze sowie Kindergarten. Einkaufsmöglichkeiten (Billa, 2x ADEG, Bäckerei, Fleischer, Feinkost), Friseur, (Zahn)Arzt und Sportvereine sind weniger als 2 km entfernt.
Der Gesetzgeber sieht für dieses Widerrufsrecht eine 14-tägige Wartefrist vor. Wir haben größtes Verständnis, wenn Sie die gewünschte Wohnung/Haus bereits eher besichtigen möchten. Kein Problem, hierfür benötigt der Makler lediglich Ihre schriftliche Aufforderung. Und genau aus diesem Grund erhalten Sie - anders als früher - mehr Unterlagen. Sie müssen aber keinesfalls eine höhere Provision als früher zahlen. Der Zeitpunkt der Provisionszahlung und die Höhe haben sich durch dieses Gesetz nicht geändert. Besichtigungen sind nach wie vor kostenlos und unverbindlich.
Bitte um Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfragen nur mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Anschrift und Telefonnummer) bearbeiten können und diese selbstverständlich vertraulich behandeln
Frau Lucia Scheucher ist die Ansprechpartnerin für dieses Objekt
und steht Ihnen unter der Telefon-Nummer: 0699 11 990 668 fast jeder Zeit zur Verfügung
Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung
und begleiten Sie bis zum Notar !
(Alle Informationen basieren auf Angaben des Eigentümers, Druckfehler vorbehalten.)
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung verrechnen wir 2 MM zuzüglich 20 % MWSt. als Provision.
Der Auftraggeber wurde nach Aufklärung hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises einzuholen. Der Auftraggeber hat bestätigt, dass er aufgeklärt wurde und bisher der Aufforderung nicht nachgekommen ist . Der Auftraggeber hat nach Inkrafttreten des EAVG dem Abnehmer innerhalb von 14 Tagen ab Vertragserklärung einen höchsten zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und eine vollständige Kopie zu übergeben.