Großzügige und helle Maisonettewohnung in ruhiger Lage ab 01.09.2018 zu vermieten.
Die mit Parkett ausgelegte Wohnung gliedert sich in 2 Stockwerke auf: 1. Stock und Dachgeschoss
1. Stock
Küche mit angeschlossener, begehbarer Speisekammer.
Badezimmer mit Fenster und genügend Platz für eine Badewanne, eine Dusche und zwei Waschbecken. Eine separate Toilette ist auch als Gäste-WC nutzbar.
geräumiger Wohn-/Essbereich mit Kaminofen und Zugang zum Balkon.
2 Schlafzimmer
Dachgeschoss:
3. Schlafzimmer oder Büro
offener Raum an die Treppe angeschlossen z.B. als "kleines Wohnzimmer" nutzbar
Durch die Nähe zur Stadt Klagenfurt, dem Wörthersee und auch zum Autobahnzubringer (A2) ist die Lage ideal für jeden, der weder auf die Vorzüge der City, noch auf die der umliegenden Natur verzichten mag!
Mietkonditionen:
monatliche Kosten: 1.100 €
Hauptmietzins: 850 €
Betriebskosten: 150 €
Heizkosten: 100 €
Nebenkostenübersicht:
Kaution: 5000 €
Provision (Mietvertrag 3 Jahre): 1 Monatsmiete zzgl.20% USt. (Bei einem unbefristeten Mietvertrag oder einem Mietvertrag von 5 Jahren fallen 2 Monatsmieten zzgl. 20% USt. Provision an)
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktabgaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
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RIWOG - Real Estate Management GmbH
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.