In einem wunderschön erhaltenen Gründerzeithaus mit gegliederter Fassade erwartet Sie diese großzügige Familienwohnung mit 5 großzügigen Zimmern
Die Wohnung wird zur unbefristeten Vermietung angeboten und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. In wenigen Gehminuten erreichen Sie die Kärntnerstraße sowie den allseits
beliebten Naschmarkt. . Durch die hervorragende Lage finden Sie zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel wie U1, U2, U4, Straßenbahnlinien 1 und 62, etc. in nur wenigen Gehminuten entfernt.
Die Wohnung befindet sich im 2. Stock mit Lift und besticht durch eine geräumige und großzügige Raumaufteilung.
Geheizt wird mittels Gas-Etagenheizung, es sind ausreichend Steckdosen sowie Kabel-TV vorhanden.
Viel Charme und Stil erwartet Sie außerdem im Eingangsbereich des Gebäudes, bis hinauf zur Wohnungstüre. Die Fassade des wunderschönen Stilaltbaus ist reichlich verziert und ein
besonderer Blickfang.
ECKDATEN:
+ 204m² WOHNFLÄCHE
+ 5 Zimmer
+ Edler Parkettboden
+ Einbauküche mit angrenzender Speisekammer
+ 2 Badezimmer mit Badewanne oder Dusche, Doppelwaschbecken und Waschmaschinenanschluss
+ Lift
+ Gas-Etagenheizung
+ Abstellraum
+ 2 separate Toiletten
+ Kellerabteil und Fahrradabstellplatz sind vorhanden
DIE WOHNUNG STEHT AB 01. NOVEMBER ZUR VERFÜGUNG!
Kostenaufstellung:
Hauptmietzins: € 2.310,50,-
Betriebskosten: € 325,87,-
USt: € 263,63,-
Gesamtmiete: € 2.900,-
Nebenkostenübersicht:
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Provision: 2 Monatsmieten zzgl. 20% USt.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und stehe Ihnen gerne bei Fragen jederzeit zur Verfügung
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In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.