Sollten Sie Interesse an diesem Objekt haben, bitte ich ausschließlich um schriftliche Anfragen samt vollständig ausgefüllter Kontaktangaben.Vielen Dank im Voraus!
BESCHREIBUNG ZUR WOHNUNG:
Auf unbefristete Dauer gelangt diese repräsentative und großzügige 4-Zimmer-Altbauwohnung im Ausmaß von ca. 168,17 m² ab sofort zur Vermietung. Die im 4. Stock gelegene Wohnung (Lift fährt direkt in die Wohnung) überzeugt durch die stilvolle Gestaltung und die typische Raumhöhe von über 3,20 Metern. Der hochwertige Parkettboden und die Fliesen zeugen von der Qualität der verwendeten Baumaterialien. Die Zimmer sind teils hofseitig, teils straßenseitig ausgerichtet.
Plan folgt.
AUSSTATTUNG UND ZIMMERAUFTEILUNG:
- 2 Schlafzimmer hofseitig
- 1 Schlafzimmer straßenseitig
- großzügiger Wohnsalon straßenseitig
- Küche voll ausgestattet mit Markengeräten
- Vorzimmer mit exclusiven Lift Zugang
- 1. Bad mit Badewanne und Duschgelegenheit sowie Toilette
- 2. Bad mit Dusche und Fenster
- separate Toilette mit Handwaschbecken mit Fenster
- hochwertiger Parkett- und Fliesenboden
- Schrankraum
- Abstellräume
- Klimaanlage in Wohn- und Schlafräumen
LAGE UND INFRASTRUKTUR:
Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Karlsplatz und Kärnter Straße. Nächstgelegene U-Bahn-Station ist "Karlsplatz" (U4+U1) mit Umstiegsmöglichkeit zu Schnellbahn und CAT (Landstraße - Flughafen Wien-Schwechat). In der unmittelbaren Umgebung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Arztpraxen gelegen. Aufgrund der Nähe zu der Kärnter Straße und dem Naschmarkt bleiben aber auch darübergehende Wünsche keinesfalls offen.
KOSTENAUFSTELLUNG:
- Hauptmietzins: EUR 2.355,03
- Betriebskosten EUR 270,90
- 10% USt EUR 262,59
GESAMT EUR 2.888,52
NEBENKOSTEN:
- Kaution: 3BMM
- Provision 2MM zzgl. 20% USt.
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In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftliche Anfrage mit vollständigen Kontaktabgaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.