Dachgeschosswohnung im schönen Hetzendorf
Schöne 2 Zimmer Wohnung mit Blick über Hetzendorf, nahe dem Schloß Hetzendorf, hochwertig ausgestattet mit großem Badezimmer zum Wohlfühlen, sehr geschmackvoller Küche mit orangefarbiger Glasrückwand, E-Herd mit Ceranfeld, alle Geräte, Echtholzparkettboden, Feinsteinzeug im Bad und WC, Wasseraufbereitung durch Grander, modernes Lichtkonzept mit Bewegungsmelder im Vorraum und im Stiegenhaus. CO2 neutrale Pelletsheizung über Fußboden. Vermietung ohne Möbel.
Keller. Spots an den Decken. Großes Badezimmer. Viele Fenster.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in Hetzendorf, einem Bezirksteil des 12. Wiener Gemeindebezirks Meidling. Dieses Gebiet wurde 1114 erstmals urkundlich erwähnt und zählt somit zu den ältesten Ortschaften am Südrand Wiens. Bis heute hat sich Hetzendorf seine Besonderheit als größtenteils locker bebautes Wohnviertel im Grünen bewahrt. Insbesondere die Kaulbachstraße bietet ein charmantes Flair mit zahlreichen historischen Villen.
In unmittelbarer Umgebung dient der Schlosspark Hetzendorf als Naherholungsgebiet und verleiht mit seinen zahlreichen Altbaumbeständen diesem Standort ein einzigartiges Wohn- und Lebensgefühl. Des Weiteren findet man dort das Barockschloss Hetzendorf, das 1694 als "Thunhof" erbaut wurde und heute, neben prunkvollen Repräsentationsräumen im Haupttrakt, die Modeschule Wien und die Schlosskirche Hetzendorf beherbergt.
Durch die direkte Verbindung über die Schönbrunner Allee sind auch das Schloss Schönbrunn und der Tierpark bestens zu erreichen.
Kosten
Miete : €833,80
Kaution : €2700,-
Provision: 2BM +20 Mwst
Ich freue mich über ihren Anruf oder ihrer Nachricht!
S.Abdou
Immobilienberaterin
Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH
Zentrale: 2752 Wöllersdorf, Steinabrücklerstraße 44
Wiener Büro: 1100 Wien-Oberlaa, Filmteichstraße 1/Haus 10
Tel: +43 699 184 101 04
E-Mail: sena.abdou@immo-company.at
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Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.