In nur ca. 10 Minuten in Wien und dennoch am Land wohnen.
Die 2-Zimmerwohnung mit 67 m² befindet sich im 1.Stock mit Balkon.
Bestehend aus Vorraum, Bad, Toilette, Abstellraum, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und einem großen Kellerabteil.
Waschküche, Kellerflächen für Wäschetrocknen und Räder sind vorhanden.
Das Gebäude wurde 2014 komplett neu saniert (Fassade, Kanal, Dach, usw.)
Die Betriebskosten mit dem Sanierungsdarlehen betragen € 313,- monatlich.
Wobei das Sanierungsdarlehen nächstes Jahr (2019) ausläuft und sich das auf die Betriebskosten verringernd auswirkt.
Energieausweis ist vorhanden, lässt sich aber aufgrund der Dateigröße nicht hochladen. Wird auf Anfrage aber gerne übermittelt.
Kindergarten, Volksschule sind im Ort und Nahversorger (BILLA) ist zu Fuß 220 m entfernt.
Eine Pizzeria findet man genauso, wie ein Kaffeehaus.
Auch ein Kassenarzt (Allgemeinmediziner) ist gleich um die Ecke. Fachärzte aller Fachrichtungen findet man in Schwechat genauso wie Baumärkte, Gymnasium, Musikschule, uvm.
Der Gesetzgeber sieht für dieses Widerrufsrecht eine 14-tägige Wartefrist vor. Wir haben größtes Verständnis, wenn Sie die gewünschte Wohnung/Haus bereits eher besichtigen möchten. Kein Problem, hierfür benötigt der Makler lediglich Ihre schriftliche Aufforderung. Und genau aus diesem Grund erhalten Sie - anders als früher - mehr Unterlagen. Sie müssen aber keinesfalls eine höhere Provision als früher zahlen. Der Zeitpunkt der Provisionszahlung und die Höhe haben sich durch dieses Gesetz nicht geändert. Besichtigungen sind nach wie vor kostenlos und unverbindlich.
Bitte um Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfragen nur mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Anschrift und Telefonnummer) bearbeiten können und diese selbstverständlich vertraulich behandeln
Frau Lucia Scheucher ist die Ansprechpartnerin für dieses Objekt
und steht Ihnen unter der Telefon-Nummer: 0699 11 990 668 fast jeder Zeit zur Verfügung
Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung
und begleiten Sie bis zum Notar !
(Alle Informationen basieren auf Angaben des Eigentümers, Druckfehler vorbehalten.)
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung verrechnen wir 3 % vom Kaufpreis zuzüglich 20 % MWSt. als Provision.
Der Auftraggeber wurde nach Aufklärung hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises einzuholen. Der Auftraggeber hat bestätigt, dass er aufgeklärt wurde und bisher der Aufforderung nicht nachgekommen ist . Der Auftraggeber hat nach Inkrafttreten des EAVG dem Abnehmer innerhalb von 14 Tagen ab Vertragserklärung einen höchsten zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und eine vollständige Kopie zu übergeben.