City-Apartment
Inmitten des trendigen 2.Wiener Gemeindebezirk, zwischen der Taborstraße und dem Nestroyplatz, gelangt eine wunderschöne 2- Zimmer Altbauwohnung im Erstbezug zum Verkauf.
Die Wohnung befindet sich im 3. Liftstock eines gepflegten Altbaus der Jahrhundertwende und verfügt über eine Wohnnutzfläche von ca. 59 m².
Raumaufteilung:
Helles, großzügiges Wohnzimmer (ca. 26 m²)
Geräumiges Schlafzimmer (ca. 14 m²)
ein Bad mit Dusche und WC
eine separate Kochnische (Anschlüsse vorhanden).
Die Wohnung besticht vor allem durch ein kompakte und optimale Raumaufteilung. Die Ausstattung ist sehr hochwertig gewählt.
Die Altbauwohnung weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:
Parkett in LandhausdieleFormat; Eiche Natur
edle Fliesen
moderne Markenarmaturen
Vollholztüren im Stil "Alt Wien"
Lage
Die Altbauwohnung befindet sich in einer ruhigen Seitengasse nahe dem Nestroyplatz. Das Objekt besticht außerdem durch eine äußerst attraktive Infrastruktur und lässt keinerlei Wünsche offen. Die perfekte Nahversorgung, die schnelle Erreichbarkeit der Wiener Innenstadt sowie die öffentliche Anbindung, sind weitere Pluspunkte dieser Adresse.
Öffentliche Anbindung: Linie 2 (Taborstraße/Karmeliterplatz) - UBahn U1, U3 (Nestroyplatz, Schwedenplatz) - Buslinie 5A
In Ihrer unmittelbaren Umgebung finden Sie ein breites Spektrum an Freizeit, -Bildungs und Einkaufsmöglichkeiten vor. Für Kulinarik-Fans gibt es eine große Auswahl an Cafés, Restaurants und Bars. Außerdem ist die schnelle Erreichbarkeit der Wiener Innenstadt (fußläufig in 8 min. am Schwedenplatz) ein absolutes Highlight.
Kaufpreis:
EUR 299.500,--
Nebenkosten:
Provision: EUR 10.764,-- (3% des Kaufpreises inkl. 20% USt.)
Überzeugen Sie sich selbst von dieser attraktiven Altbauwohnung und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage
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In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.