Sie wollen Luxus, Stadtleben und dennoch Ruhe? Für Menschen die das Besondere suchen, hier finden Sie die perfekte Immobilie! Diese repräsentative Penthousewohnung liegt in der besten Wohnlage Klagenfurts. Die Wohnfläche, die sich über 2 Etagen verteilt, beträgt insgesamt ca. 165 m². Die Wohnung verfügt über vier Terrassen mit einer Gesamtfläche von ca. 76m², die für Ihre Privatsphäre garantiert. Warme Sommerabende können Sie auf einer dieser Terrassen bei einem Gläschen Wein genießen. Die Ausstattung dieser Immobilie wird höchsten Wohnansprüchen gerecht. Ein Büro oder Kinderzimmer, ein Wohn- Essbereich, großzügige Terrassen, eine Küche, ein Garderobenraum und ein Badezimmer runden das Erdgeschoss ab. Der lichtdurchflutete Wohnbereich ist mit bodentiefen Fensterfronten ausgestattet, die für helle Räumlichkeiten sorgen. Bei Bedarf können die Glasfronten mittels Jalousien abgedunkelt werden. Der Charme und das bezaubernde Ambiente vermittelt traditionsreiche und zeitlose Eleganz. Das erste Obergeschoss besitzt ein großes Schlafzimmer mit Ausgang auf die Terrasse. Die Sanitärinstallation für das zweite Badezimmer sind im Obergeschoss vorbereitet. In dem geräumigen Kellerraum befinden sich im Wesentlichen die Abstellräume sowie ein Fitnessbereich. Außerdem stehen zwei Tiefgaragenplätze für Ihre Autos zur Verfügung. Dieses Penthouse, bietet Ihnen ein zentrales jedoch sehr ruhiges Wohnen an. Lassen Sie sich begeistern!
Kaufpreis: EUR 950.000,--
Nebenkosten Provision: EUR 34.200,-- inkl. 20% USt. (3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.)
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In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.