Stans: 5 charmante Neubauwohnungen in absoluter Sonnenlage inklusive Bergblick, sehr gute Infrastruktur, hochwertige Materialien, moderne Architektur, sowie überdachte Abstellplätze
Raumaufteilung
* gemütlicher Wohn- Essbereich mit Zugang zum Balkon/Terrasse oder Garten
* 1 - 3 Schlafzimmer
* Bad mit Dusche
* separates WC
* 1 - 2 Abstellplätze
Wissenswertes:
Baujahr - 2018
Heizung - Gas, Solar ( Fußbodenheizung )
Böden - Laminat und Fliesen
Perfekter Schnitt
Sonnenlage inklusive Bergblick
Bezug: Sofort
Kaufpreis: EUR 255.000.- bis 410.000.-
Maklerprovision laut Verordnung
Diese Wohnanlage befindet sich nur ca. drei Minuten außerhalb des Zentrums von Stans in unmittelbarer Nähe vom Schwimmbad.
Top 01
Wohn-/Nutzfläche ca. 72,81 m²
Terrasse ca. 15,60 m²
Eingang 8,56 m²
Schlafzimmer 1
Bad 1
PKW Abstellplatz 1
EUR 255.000.-
Top 02
Wohn-/Nutzfläche ca. 89,82 m²
Terrasse/Balkon ca. 36,3 m²
Vorplatz ca. 5,88 m²
Schlafzimmer 2
Bad 1
PKW Abstellplatz 1
EUR 355.000.-
Top 03
Wohn-/Nutzfläche ca. 86,47 m²
Terrasse/Balkon ca. 46,04 m²
Garten ca. 32,17 m²
Schlafzimmer 2
Bad 1
überdachter Doppelparker
EUR 380.000.-
Top 04
Wohn-/Nutzfläche ca. 79,42 m²
Terrasse/Balkon ca. 44,8 m²
Vorplatz ca. 12,17 m²
Schlafzimmer 3
Bad 1
überdachter Doppelparker
EUR 410.000.-
Top 05
Wohn-/Nutzfläche ca. 77,91 m²
Terrasse/Balkon ca. 29,43 m²
Eingang ca. 1,78 m²
Schlafzimmer 2
Bad 1
überdachter Doppelparker
EUR 300.000.-
Für eine unverbindliche Besichtigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Marco Messner
0699/ 184 100 88
marco.messner@immo-company.at
Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung
§365 m-z (GewO) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem
Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen
Daten - d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmennamen, kompletter Anschrift,
Telefonnummer und Email- Adresse- bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen
weiterleiten können.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis - Vorlage - Gesetz 2012 ist entschuldigt, da
wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung
aufgeklärt haben und Ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung
eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung
noch nicht nachgekommen ist.