Exklusive DG-Maisonette Wohnung - 1020 Wien Nähe Augarten!
In einem typischen Wiener Altbau befindet sich eine lichtdurchflutete Dachgeschosswohnung. Die Wohnung verbindet Modernste technische und komfortable Annehmlichkeiten eines Neubau mit dem gemütlichen Flair eines Wiener Zinshauses.
Die Wohnungen vermitteln einem das einzigartige Gefühl von Licht, Luft und Sonne über dem Häusermeer der Stadt.
Raumaufteilung:
EG:
• Vorraum/kl. Abstellraum
• 2 Zimmer
• Badezimmer mit Badewanne/Doppelwaschbecken/Waschmaschinen Anschluss/Fenster
• WC extra mit Waschbecken
OG:
• Wohnküche
• 1 Zimmer
• Badezimmer: mit Dusche/Waschbecken/WC/Fenster
• Balkon
Ausstattung:
Alle Wohnungen haben großzügig gestaltete Grundrisse und Terrassen
Die hohen 3-fach verglasten Fenster garantieren eine optimale Lichtdurchflutung
Die Böden sind mit hochwertigem Holzparkett ausgestattet und die Fußbodenheizung sorgt im Winter für wohlige Wärme.
Selbstverständlich sind alle Wohnungen auch nach dem neuesten Standard klimatisiert.
Im Außenbereich befinden sich hofseitig gelegenePKW-Stellplätze im Carport
Das Haustor ist mit einer Video-Sprechanlage versehen
Lage:
Zentrale Lage, perfekte Verkehrsanbindung, und die unmittelbare Nähe zum Augarten, zeigt sich der Bezirk Leopoldstadt von seiner besten Seite.
Wfl: ca.109 m² - 3 Zimmer, Balkon/Terrassee: ca. 14 m²,
Kaufpreis: € 796.000,-
Provisionshinweis: 3% zzgl. 20% MwSt.
Für Detailfragen und einen Besichtigungstermin stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser kostenloses Finanzierung-Service.
Gabriele Kopriva
Tel: 0664/8410 769
Mail: gabriele.kopriva@immo-company.at
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir, auf Grund unserer Nachweispflicht
gegenüber unserem Auftraggeber, nur Anfragen unter Angabe ihrer
persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-Nr.
und Email-Adresse, bearbeiten können.
Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist